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   FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15   

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https://dejure.org/2016,43145
FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15 (https://dejure.org/2016,43145)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06.10.2016 - 3 K 2692/15 (https://dejure.org/2016,43145)
FG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 06. Oktober 2016 - 3 K 2692/15 (https://dejure.org/2016,43145)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berichtigung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 129 Abgabenordnung (AO)

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    § 129 AO, § 20 EStG 2009, EStG VZ 2011
    Änderung einer bestandskräftigen Steuerfestsetzung nach § 129 AO - Übernahme eines falschen Betrags als "mechanisches Versehen" des Finanzamts - Vorliegen eines "Fehlers" beim Erlass eines Steuerbescheids

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berichtigung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 129 Abgabenordnung ( AO )

  • rechtsportal.de

    AO § 129
    Berichtigung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids nach § 129 Abgabenordnung ( AO )

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Offenbare Unrichtigkeit bei der Erstellung einer Einkommensteuererklärung - Klageerweiterung - Rücknahme des Antrags auf Günstigerprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Änderung einer Steuerfestsetzung wegen mechanischen Versehens

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Darf das Finanzamt eine bestandskräftige Steuerfestsetzung wegen eines mechanischen Versehens ändern?

  • fg-baden-wuerttemberg.de PDF (Pressemitteilung)

    Darf das Finanzamt eine bestandskräftige Steuerfestsetzung wegen eines mechanischen Versehens ändern?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Finanzamt darf bestandskräftige Steuerfestsetzung bei mechanischem Versehen ändern - Falsche Vorstellung über Verarbeitung eingegebener Daten berechtigt zur Korrektur der Steuerfestsetzung zulasten des Steuerpflichtigen

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Berichtigung von Schreib-/Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten gem. § 129 AO und § 173a AO
    Ähnliche Unrichtigkeiten
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 07.11.2013 - IV R 13/11

    Berichtigung eines Steuerbescheids nach § 129 Satz 1 AO - Übernahme eines

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    An einer offenbaren Unrichtigkeit i.S. des § 129 AO fehlt es auch dann, wenn Gesetzesnormen nicht oder falsch angewendet worden sind (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. BFH-Urteil vom 7. November 2013 IV R 13/11, BFH/NV 2014, 657 m.w.N.).

    Das Übersehen eines Prüfhinweises oder eine besonders oberflächliche Behandlung des Steuerfalls durch die Behörde schließt eine Berichtigung des Steuerbescheids nicht aus, solange die diesbezügliche Überprüfung nicht zu einer neuen Willensbildung des zuständigen Veranlagungsbeamten im Tatsachen- oder Rechtsbereich geführt hat (BFH-Urteile vom 11. Juli 2007 in BFH/NV 2007, 1810 und 7. November 2013 in BFH/NV 2014, 657).

    Jedoch ist von einem die Berichtigung nach § 129 AO ausschließenden Rechtsfehler auszugehen, wenn dem zeichnungsberechtigten Sachgebietsleiter selbst ein Rechtsfehler unterläuft und er nicht nur eine reine Plausibilitätskontrolle, sondern eine echte Inhaltsprüfung der Prüfberechnung durchgeführt hat (BFH-Urteil vom 7. November 2013 in BFH/NV 2014, 657).

    Dabei handelt es sich im Wesentlichen um eine Tatfrage, die der revisionsgerichtlichen Prüfung nur in eingeschränktem Umfang unterliegt (vgl. BFH-Urteil vom 7. November 2013 in BFH/NV 2014, 657 m.w.N.).

  • BFH, 11.07.2007 - XI R 17/05

    Nichtbeachtung einer für das maschinelle Veranlagungsverfahren geltenden

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    Die Nichtbeachtung der für das maschinelle Verfahren geltenden innerdienstlichen Vorschriften steht der Annahme eines mechanischen Versehens nicht entgegen (vgl. BFH-Urteil vom 11. Juli 2007 XI R 17/05, BFH/NV 2007, 1810: Eingabe des richtigen Betrags ohne Vorzeichen).

    Das Übersehen eines Prüfhinweises oder eine besonders oberflächliche Behandlung des Steuerfalls durch die Behörde schließt eine Berichtigung des Steuerbescheids nicht aus, solange die diesbezügliche Überprüfung nicht zu einer neuen Willensbildung des zuständigen Veranlagungsbeamten im Tatsachen- oder Rechtsbereich geführt hat (BFH-Urteile vom 11. Juli 2007 in BFH/NV 2007, 1810 und 7. November 2013 in BFH/NV 2014, 657).

  • BFH, 16.09.2015 - IX R 37/14

    Keine Berichtigung nach § 129 AO bei Übernahme "vermeintlicher" mechanischer

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    Nicht zur Korrektur berechtigen "vermeintliche" mechanische Fehler des Steuerpflichtigen, welche als solche gar nicht von § 129 AO erfasst sind, sondern lediglich aus Empfängersicht als offenbare Unrichtigkeiten erscheinen mögen (BFH-Urteil vom 16. September 2015 IX R 37/14, BStBl II 2015, 1040).
  • BFH, 27.05.2009 - X R 47/08

    Berichtigung eines Steuerbescheids wegen offenbarer Unrichtigkeit - Vom FA

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    Unrichtigkeiten auf der Seite des Steuerpflichtigen sind offenbar, wenn sie sich ohne weiteres aus der Steuererklärung des Steuerpflichtigen, deren Anlagen sowie den in den Akten befindlichen Unterlagen für das betreffende Veranlagungsjahr ergeben (BFH-Urteil vom 27. Mai 2009 X R 47/08, BStBl II 2009, 946).
  • BFH, 12.05.2015 - VIII R 14/13

    Antrag auf Anwendung der tariflichen Einkommensteuer (Günstigerprüfung) nach §

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    Bei dem Antrag auf Günstigerprüfung handelt es sich nach § 32d Abs. 6 EStG um ein unbefristetes Wahlrecht, das bis zum Eintritt der Festsetzungsverjährung ausgeübt werden kann, wenn die Voraussetzungen für eine Änderung des Steuerbescheids vorliegen (BFH-Urteil vom 12. Mai 2015 VIII R 14/13, BStBl II 2015, 806).
  • BFH, 23.10.1989 - GrS 2/87

    Zur betragsmäßigen Erweiterung einer Anfechtungsklage gegen einen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    Dies ist nicht als Klagänderung i.S. des § 67 FGO, sondern als zulässige Klageerweiterung gemäß § 155 FGO i.V.m. § 264 Nr. 2 der Zivilprozessordnung (ZPO) ohne Änderung des Klagegegenstandes (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 23. Oktober 1989 GrS 2/87, BStBl II 1990, 327) anzusehen.
  • BFH, 14.06.2007 - IX R 2/07

    Änderung nach § 129 AO bei Übernahme offenbar fehlerhafter Angaben des

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    b) Da die Unrichtigkeit nicht aus dem Bescheid selbst erkennbar sein muss, ist § 129 AO -jenseits seines Wortlauts- nach ständiger Rechtsprechung auch dann anwendbar, wenn das Finanzamt offenbar fehlerhafte Angaben des Steuerpflichtigen als eigene übernimmt (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 14. Juni 2007 IX R 2/07, BFH/NV 2007, 2056 m.w.N.).
  • BFH, 28.05.2015 - VI R 63/13

    Offenbare Unrichtigkeit - Nichtbeachtung eines automatisierten Prüfhinweises

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    Bleibt ein Prüfhinweis unbeachtet, perpetuiert sich lediglich der Eingabefehler des Sachbearbeiters (BFH-Beschluss vom 28. Mai 2015 VI R 63/13, BFH/NV 2015, 1078).
  • BFH, 29.01.2003 - I R 20/02

    Offenbare Unrichtigkeit

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    Mechanische Versehen wurden von der Rechtsprechung angenommen, wenn es zu Eingabefehlern auf Grund von Irrtümern über den technischen Ablauf des maschinellen Verfahrens kam (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 129 AO Rz. 25; vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 7. März 2002 VI B 4/02, BFH/NV 2002, 314: Versehen von Angaben mit fehlerhaften Schlüsselnummern und anschließende teilweise Löschung; vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176: Unterlassen einer Angabe bei Änderung der Stammdaten bei einem Wechsel des Familienstandes), beim Irrtum des Bearbeiters über die Bedeutung von ihm eingegebener Schlüsselzahlen zur Datenverarbeitung, bei unbeabsichtigtem unrichtigem Ausfüllen des Eingabewertbogens, wie z.B. bei Verwendung falscher Schlüsselzahlen oder Übersehen notwendiger Eintragungen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139: Eingabe einer falschen Kennziffer für die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung).
  • BFH, 30.10.2009 - III B 6/08

    Korrektur des Zusammenveranlagungsbescheids für einen geschiedenen

    Auszug aus FG Baden-Württemberg, 06.10.2016 - 3 K 2692/15
    Mechanische Versehen wurden von der Rechtsprechung angenommen, wenn es zu Eingabefehlern auf Grund von Irrtümern über den technischen Ablauf des maschinellen Verfahrens kam (Seer in Tipke/Kruse, AO/FGO, § 129 AO Rz. 25; vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofes -BFH- vom 7. März 2002 VI B 4/02, BFH/NV 2002, 314: Versehen von Angaben mit fehlerhaften Schlüsselnummern und anschließende teilweise Löschung; vom 30. Oktober 2009 III B 6/08, BFH/NV 2010, 176: Unterlassen einer Angabe bei Änderung der Stammdaten bei einem Wechsel des Familienstandes), beim Irrtum des Bearbeiters über die Bedeutung von ihm eingegebener Schlüsselzahlen zur Datenverarbeitung, bei unbeabsichtigtem unrichtigem Ausfüllen des Eingabewertbogens, wie z.B. bei Verwendung falscher Schlüsselzahlen oder Übersehen notwendiger Eintragungen (vgl. BFH-Urteil vom 29. Januar 2003 I R 20/02, BFH/NV 2003, 1139: Eingabe einer falschen Kennziffer für die Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung).
  • BFH, 07.03.2002 - VI B 4/02

    Offenbare Unrichtigkeit; Eingabefehler

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